Mietpark

Besonders zu beachten

  • Das Angebot gilt nur bei Verfügbarkeit und auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen.
  • Eine Maschinenbruchversicherung kann über uns abgeschlossen werden. Wir berechnen hierfür 9% vom Mietwert.
  • Jede Form von Abbrucharbeiten mit unseren Mietmaschinen ist untersagt. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein spezielles Angebot für eine Abbruchmaschine.
  • Schäden, die am Mietgegenstand entstehen und die auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters bzw. seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurück zu führen sind, sind nicht versichert und gehen zu Lasten des Mieters.
  • Der Mieter hat den Mietgegenstand in unbeschädigtem und betriebsbereitem Zustand zurückzugeben; andernfalls wird die Reparatur durch den Vermieter gegen Berechnung ausgeführt. Der Selbstbehalt des Kunden beträgt hierfür bis zu 2.000 EUR.
  • Bei Diebstahl oder Abhandenkommen der Maschine Selbstbehalt des Kunden i.H. von 15 % der Schadenssumme, mindestens jedoch 2.000 EUR.
  • Reifen- bzw. Gummikettenschäden sind aus der Maschinenbruchversicherung ausgeschlossen.
  • Sollte die Maschine in verschmutztem Zustand aus der Miete zurückgegeben werden, wird eine Reinigungsgebühr erhoben.
  • Die Maschine wird Ihnen vollgetankt übergeben. Die Maschine sollte auch vollgetankt an uns zurück gegeben werden, ansonsten wird Ihnen der Kraftstoffverbrauch in Rechnung gestellt.
  • Das Interesse des Mieters ist mit versichert.
  • Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer und ab Lager Bergkirchen.