Eine Maschinenbruchversicherung kann über uns abgeschlossen werden. Wir berechnen hierfür 9% vom Mietwert.
Jede Form von Abbrucharbeiten mit unseren Mietmaschinen ist untersagt. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein spezielles Angebot für eine Abbruchmaschine.
Schäden, die am Mietgegenstand entstehen und die auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters bzw. seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurück zu führen sind, sind nicht versichert und
gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mieter hat den Mietgegenstand in unbeschädigtem und betriebsbereitem Zustand zurückzugeben; andernfalls wird die Reparatur durch den Vermieter gegen Berechnung ausgeführt. Der
Selbstbehalt des Kunden beträgt hierfür bis zu 2.000 EUR.
Bei Diebstahl oder Abhandenkommen der Maschine Selbstbehalt des Kunden i.H. von 15 % der Schadenssumme, mindestens jedoch 2.000 EUR.
Reifen- bzw. Gummikettenschäden sind aus der Maschinenbruchversicherung ausgeschlossen.
Sollte die Maschine in verschmutztem Zustand aus der Miete zurückgegeben werden, wird eine Reinigungsgebühr erhoben.
Die Maschine wird Ihnen vollgetankt übergeben. Die Maschine sollte auch vollgetankt an uns zurück gegeben werden, ansonsten wird Ihnen der Kraftstoffverbrauch in Rechnung gestellt.
Das Interesse des Mieters ist mit versichert.
Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer und ab Lager Bergkirchen.